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Samstag, 16. Februar 2008

Demonstration für Waffenfreiheit
Andro

Heute kam es in einigen Großstädten Andros und vor allem auch in den Almachengebieten zu Demonstrationen gegen das zurzeit im Unterhaus debatierte Waffengesetz.
Es sieht vor, dass normale Bürger keine Waffen mehr besitzen dürfen, sowie ihre Waffen entweder, unentgeltlich, abgeben, oder durch die Polizei unbrauchbar machen müssen.

Viele Bürger wollen ihre Waffen aber zum Schutz behalten, bzw. wollen für die Waffenabgabe Geld, da sonst ein gewisser wirtschaftlicher Schaden droht.

Auch Waffensammler sind erbost. Selbst sie müssten Waffenscheine oder Lizenzen haben um Antiquitäten oder Museumsstücke zu besitzen. Sie wehren sich vor allem gegen auf das Amt zur Anmeldung und Registrierung der Waffen.


Die Regierung will mit diesem Gesetz der hohen Kriminalität, besonders unter Jugendlichen entgegenwirken. Obwohl Andro ein großes Wirtschaftswachstum hat und auch der BIP gestiegen ist, provitieren nicht alle Schichten von dem Erfolg.
Der Innenminister Axelrod, lehnt eine Zahlung "Geld gegen Waffen" ab. Er will statt Geldzahlungen neue Polizisten an Bahnhöfen und in Dörfern einstellen.


Verfahrensfehler im Außenministerium?
Andro

Wie aus Diplmatenkreisen bekannt wurde, liegt im Außenministerium ein verfassungswidriger Fehler in einer Entscheidung über den UVNO Deligierten Andros vor.
Dieser legte dem Außenministerium eine Empfehlung über eine Abstimmung der UVNO vor. Das Ministerum gab eine Antwort und auch wie der Delegierte abzustimmen habe.

Dies ist aber laut Verfassung nicht legal, denn über alle UVNO Abstimmungen muss zuvor vom Unterhaus entschieden werden.

Es wurde auch bekannt, dass sich der Zar ins Außenministerium begeben hat. Ob er den Minister wegen des Verfahrensfehler rügen will, bleibt unklar.


Einfache Wahl

Dreibürgen

Die Dreibürgener sind zu den XVI Reichstagswahlen aufgerufen. Diesmal treten weniger Partein an als das letze mal.
Generel hat sich die Parteienlandschaft Dreibürgens von 8 auf 4 Parzeien verkleinert. Zum einen tritt die VL nicht mehr an, zum anderen auch nicht mehr die CNVP sowie die HVP.
Der Wähler darf sich nun auch nur noch zwischen einer liberalen Partei entscheiden, da DNP und NLP eine gemeinsame Wahlliste führen und auch eine Fusion anstreben.
Somit bleiben noch VSP, USPD und Bund der Kaisertreuen.



Neue Kolonie?
Geldern

Das HRR Geldern hat nun auch Reichswehrtruppen in seiner Kolonie Malipur stationiert. Damit untermauert es seinen Anspruch auf das Gebiet, das künftig auf dem südkontinent liegen soll.
Zeitgleich kam es aber zu Demonstrationen seitens der Bevölkerung Malipurs über die Trupen aus Geldern.
De jure ist das Land zwar eine unabhänige Monarchie, faktisch aber hält das Reich sich eine direkte Kontrolle vor.


Hauptstadt Konstantinopolis hart umkämpft
Rem

Die Hauptstadt der Teilprovinz Rems, Konstantinopolis, mit dem Sitz der Kaiserin, wird nach wie vor von den Truppen der "Republikaner" belagert. Bisher konnte die kaiserliche Garde die Angreifer an der Metaxastellung aufhalten, allerdings sind sie mit 1000 zu ca. 30.000 stark unterlegen.



Bald neues UVNO Mitglied?
Ratharia

Die Mitglieder der UVNO dürften bald um ein neues Mitglied berreichert werden: Ratharia. Die Republik gedenkt über einen beitritt zu der Weltorganisation nach. Ratharia ist, wie die UVNO Mitglieder Sabikso und Andro, Mitglied im RKES.


Demonstrationen in Xinhai

Xinhai

Seit geraumer Zeit gibt es in der Hauptstadt Xinhais Huangzhou Proteste und Demonstrationen von einer bisher unbekannten Oppositionsbewegung die sich selbst die Demokratiosche Partei Xinhais nennt (DPX).
Sie fordert das Ende des Machtmonopols der KPX (Kommunistische Partei Xinhais) und ein Ende des "Wenismus", einer Art "Führerkult", sowie einen wahren Kommunismus.

Sofort trafen Polizisten der Regierung ein und umstellten die Demonstranten.
Verwunderlich war es allerdings, als zwei Minister der Regierung, Pu Vi, Minister für Volksaufklärung und Chi Peng Diao, Außenminister, das Wort an die Demonstranten wanten.
Während Pu Yi einen gemäßigten Ton und für die Solidarität mit dem Volke aufrief um die Demonstration zu beenden, hatte Chi einen härteren Tonfall.
Er beschuldigte die Menschenmenge als Verräter.

Das Staatsfernsehen gab später an, dass es sich bei dem Aufmarsch vor dem Präsidentenpalast nur um dostarusische Reaktionäre handeln würde.


Dienstag, 22. Januar 2008

Revolution in der V.I.R.

Heute rief der Revolutionsführer Abdul Karim Shahrani die islamische Revolution in den Vereinigten Islamischen Republiken aus. Er beendet damit die sozialistische Politik seinen Vorgängers Mohammed Sammad.
Shahrani: "
[...]Die stolzen Völker von Farnestan und Al-Bathía, streifen das Diktat des Kapitals, der Verwestlichung und des säkularen Staates ab und kehren zurück zu einer wahrhaften Republik, die nur eine islamische sein kann. Die alte Zentralregierung, die unser Land in die tiefe Krise gestürzt hat, ist abgesetzt. Alle Landesgrenzen sind bis auf weiteres geschlossen!".

Die Weltgemeinschaft äußerste sich bisher nocht nicht zu dieser anscheindend unblutig verlaufenden Revolution.



Bergen - Angriff auf Haftanstalt

Die Haftanstalt Falkenberg in Bergen wurde gestern Abend von unbekannten Personen angegriffen. Die Wächter riefen sofort Polizei und Armee zur Hilfe. Zur Zeit toben häftige Kämpfe um die Anstallt. Wer die Angreifer sind oder was sie wollen ist nicht sicher, doch es lässt vermuten, dass sie hinter Anton Slavik, einem NOD-Terroristen her sind.



Geldern - Krieg bald zuende?

Die Anstrengungen Gelderns, das befreundete Land Bagadescha von einem Umstürzler zu befreien, steht kurz vor dem siegreichen Ende. Die Truppen Gelderns haben bereits den Palast des Putschisten erreicht.
Bagadescha und besonders Malipur gelten für Geldern als besonders wichtige Handels und Exportpartner. Das Land hat aber den Status einer Kolonie.







Donnerstag, 17. Januar 2008

Aufgelöst wurden...

...der bergische Bundestag

Gestern löste die bergische Bundespräsidentin Angelique Bordon den VIII. Bundestag auf Vorschlag des Bundestagspräsidenten auf. Der Bundestag hatte die gesetzliche Mindeszahl von 5 Abgeordneten unterschritten. Von 8, waren nur noch 2 anwesend. Dies ist in Bergen nichts neues, des öffteren wurde das Parlament schon aufgelöst, weil Parlamentarier nicht mehr ihrer Arbeit nachkamen.
Bergen steht nun allerdings vor einem Problem. Ohne Bundestag kann es keinen Wahlleiter für die Neuwahlen bestimmen.

...der Nordbundpakt

Der dreibüroische Kaiser löste gestern Abend einseitg den Nordbundpakt auf. Er begründete diesen Schritt mit der vorschen vorgehensweiße der geldrischen Außenpolitik.
Geldern hatte Ratharia diplomatisch unter Druck gesetzt, entweder dem Nordbundpakt oder dem Rat für Kooperation, Entwicklungs und Sicherheit beizutreten, aber nicht beides.


Dschanabath - Anschlag

Gestern wurde ein Bombenanschlag auf die UVNO Hilfsmission verübt. Bisher wurden laut Bericht nur wneige PErsonen verletzt, es entstand wohl aber ein gewisser Sachschaden.

Kurze Zeit späüter wurde auch ein Frachter des Konzils angegriffen.
Zu der Tat bekennt sich wohl die Bruderschaft von NOD.



Übt Geldern Druck aus?

Geldern/Ratharia

Das HRR Geldern übt auf Ratharia im Bezug auf seinen Beitritt zum Rat für Kooperation, Entwicklung und Sicherheit Druck aus.
Geldern sieht es so, dass der Rat (RKES) die Souveräntität des Landes einschränken würde.
Dahe soll sich das Land zwischen einem von beiden Bündnissen entscheiden.
Diese Forderung und das anschließende aufschieben seitens der regierenden SDP hat in Ratharia eine Welle der Entwüstung ausgelöst. RDVP und KPR fordern, dass die Regierung den Vertag für den Rat umsetzt, Nationalisten fordern, dass man sich für den Nordbundpakt entscheidet.

Kurze Zeit später gab die Regierung bekannt, man werde erstmal warten, wolle aber mit Geldern verhandeln und dem RKES doch beitreten.
Bisher gibt es seitens der zukünftigen Ratsmitglieder Cordanien, Ascaarun, Sabisko und Andro nich keine Stellungname, man kann aber erwarten, dass diese nicht positiv sein werden.

In Geldern selbst verurteilte die LDPG das vorgehen in der Außenpolitik.



Andro

Neue Partei

In Andro hat sich eine neue Partei, die Radikal Linke Andros (RLA) gegründet. Nach mehreren Anläufen im Innenministerium, die 3x wegen Verfassungsbedenken zurückgewiesen wurden, wurde die Partei nun angenommen und offiziel gegründet. Man wird wohl davon ausgehen, dass das Ministerium die Partei überwachen wird.

Aus dem Unterhaus

Das Unterhaus entscheidet zur Zeit, ob man für die UVNO Futuna und die Freie Konföderation als Staaten annerkennen wird. Während Futuna bisher eine Mehrheit hat, so entahlten sich alle Parteien, was die Konföderation betrifft.


Informationen über den Rat für Kooperation, Entwicklung und Sicherheit

Die Duma Andros veröffentlichste erstmals den Vertragstext. Der Rat wird sich ab dem 1. Februar in Ascaarun zusamenfinden und ist so in seiner Form einmaldig. Von Kritikern als eine Art zweite UVNO angesehen, sehen seine Beführworter darin ein zwischenstaatliches Kooperationssystem, das unabhängig von der UVNO agiert.

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Vertrag über den Rat für Kooperation, Entwicklung und Sicherheit

Präambel
Der Rat für Kooperation, Entwicklung und Sicherheit dient den friedliebenden Nationen als Institution zur kollektiven Zusammenarbeit und Weiterentwicklung.

Art. 1 Grundlegende Bestimmungen
(1) Die unterzeichnenden Vertragsparteien gründen mit Wirkung vom 01.02.2008 einen Rat für Kooperation, Entwicklung und Sicherheit.
(2) Der Rat für Kooperation, Entwicklung und Sicherheit hat seinen Sitz in der Stadt Berino in Ascaarun.
(3) Offizielle Abkürzung des Rates für Kooperation, Entwicklung und Sicherheit ist RKES.

Art. 2 Mitgliedschaft
(1) Jeder Staat, der die Aufnahmekriterien erfüllt, kann auf eigenen Antrag hin in den RKES aufgenommen werden. Entsprechende Anträge sind an den Generalsekretär zu richten.
(2) Über die Aufnahme von Neumitgliedern entscheidet die Vollversammlung mit absoluter Stimmenmehrheit.
(3) Mitgliedsstaaten können nur ausgeschlossen werden, wenn sie gegen die Bestimmungen oder Beschlüsse des RKES verstoßen und eine Zweidrittelmehrheit der Vollversammlung für einen Ausschluss stimmt.
(4) Vor einem Ausschluss muss der betroffene Mitgliedsstaat über seine Missstände unterrichtet werden. Er hat dann vier Wochen Zeit, diese zu beheben.
(5) Jeder Mitgliedsstaat muss regelmäßig an den Sitzungen teilnehmen, mindestens jedoch einmal im Monat.
(6) Alle Mitgliedsstaaten betrachten sich gegenseitig als souveräne Staaten und erkennen die bestehenden Grenzen an.

Art. 3 Aufnahmekriterien
(1) Der beitrittswillige Staat muss die Menschenrechte achten, einer internationalen Menschenrechtscharta zugestimmt haben und die Voraussetzungen für die Anerkennung als Staat erfüllen.
(2) Die Voraussetzungen für die Anerkennung als Staat sind erfüllt, wenn ein Land über eine legitimierte Exekutive, Legislative und Judikative verfügt.

Art. 4 Die Vollversammlung
(1) Die Vollversammlung setzt sich aus den Delegierten der Mitgliedsstaaten zusammen und tagt ständig am Sitz des RKES.
(2) Jeder Mitgliedsstaat entsendet einen Delegierten in die Vollversammlung. Jeder Delegierte kann Eingaben an die Vollversammlung machen.
(3) Vorsitzender der Vollversammlung ist der Generalsekretär. Er leitet ihre Sitzungen.
(3) Die Vollversammlung fasst ihre Beschlüsse mit absoluter Stimmenmehrheit, sofern dieser Vertrag für den Einzelfall nichts anderes bestimmt.

Art. 5 Generalsekretär
(1) Der Generalsekretär ist der oberste Repräsentant des RKES. Er repräsentiert ihn nach innen und außen und verkündet förmlich die Beschlüsse der Vollversammlung.
(2) Der Generalsekretär wird monatlich durch Rotation unter den Delegierten der Mitgliedsstaaten bestimmt. Die Reihenfolge bestimmt die Vollversammlung.
(3) Stellvertreter des Generalsekretärs ist derjenige Delegierte, der das Amt im folgenden Monat innenhat.
(4) Bis zur Bestimmung des ersten Generalsekretärs nimmt dessen Amt der Delegierte desjenigen Mitgliedsstaates wahr, auf dessen Staatsgebiet sich der Sitz des RKES befindet.

Art. 6 Kommissionen
(1) Die Vollversammlung kann auf Antrag eines Delegierten für bestimmte Sachgebiete Kommissionen gründen. Die Gründung gilt als genehmigt, wenn eine absolute Stimmenmehrheit dies beschließt.
(2) Jeder Mitgliedsstaat ist berechtigt, einen Vertreter in jede Kommission zu entsenden. Der Vertreter muss nicht Delegierter sein. Assoziierte Mitglieder entsenden einen Vertreter nur in die diejenigen Kommission, denen sie angehören.
(3) Die Vorsitzenden der Kommissionen werden intern mit absoluter Stimmenmehrheit gewählt und abberufen.
(4) Die Kommissionen können für ihr Sachgebiet Empfehlungen an die Vollversammlung aussprechen. Die Vollversammlung ist daran nicht gebunden.
(5) Eine Kommission gilt als aufgelöst, wenn eine absolute Stimmenmehrheit der Vollversammlung dies beschließt.

Art. 7 Aufgaben des RKES
(1) Die Aufgaben des RKES sind:
-die Überwachung von Wahlen,
-die Überwachung der Rechtsstaatlichkeit,
-die Einhaltung der Menschenrechte,
-die Sicherung des Friedens,
-die wirtschafliche Kooperation,
-die Förderung von internationalen Projekten innerhalb des RKES,
-die Entwicklungshilfe für Mitglieder.
(2) Außerhalb seiner Mitgliedsstaaten kann der RKES nur tätig werden, wenn die Vollversammlung dies mit der absoluten Stimmenmehrheit beschließt.

Art. 8 Beobachterstatus und assoziierte Mitglieder
(1) Jedem Staat kann auf Antrag ein Beobachterstatus eingeräumt werden. Dieser beinhaltet das Recht, einen Vertreter ohne Stimmrecht in die Vollversammlung zu entsenden. Entsprechende Anträge sind an den Generalsekretär zu richten.
(2) Assoziierte Mitglieder sind Staaten, denen auf Antrag das Recht zugesprochen wurde, bestimmten Kommission des RKES anzugehören. Sie entsenden keine Vertreter in die Vollversammlung.
(3) Beobachterstatus und assoziierte Mitgliedschaften bedürfen in jedem Einzelfall der Genehmigung durch eine absolute Stimmenmehrheit der Vollversammlung.
(4) Ein Widerruf der Genehmigung bedarf der absoluten Stimmenmehrheit der Vollversammlung. Der betroffene Staat ist zuvor anzuhören.

Art. 9 Gültigkeit
(1) Dieser Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft.
(2) Der RKES gilt als aufgelöst, wenn er über keine Mitgliedsstaaten mehr verfügt oder eine Dreiviertelmehrheit der Mitgliedsstaaten dies beschließt.
(3) Mit Auflösung des RKES erlischt auch die Gültigkeit dieses Vertrags.